Leistungen der Pflegekasse: Ihr Einstieg in die finanzielle Unterstützung

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich viele Familien schnell die Frage: Welche finanziellen Hilfen gibt es eigentlich? Die Pflegekasse übernimmt nach der Bewilligung eines Pflegegrads monatlich erhebliche Leistungen, die entweder als Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder als Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) gewährt werden. Diese Kernleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bilden die Basis Ihrer Pflegesituation.

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof, die die sechs Module umfasst – Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen an die Pflege sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte –, wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgelegt. Ab Pflegegrad 2 stehen volle Leistungen zur Verfügung. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über alle Beträge, Kombinationsmöglichkeiten und ergänzende Leistungen. So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie den Einsatz eines ambulanten Pflegediensts bevorzugen oder das Pflegegeld für Angehörige nutzen.

Wir erklären die Regelungen nach aktueller Rechtslage und bieten praktische Checklisten für Ihre Wahl. Kontaktieren Sie bei Fragen einen Pflegestützpunkt oder nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – bei allen Pflegekassen wie AOK, TK, Barmer oder DAK verfügbar.

Pflegegeld: Flexibilität für pflegende Angehörige

Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei für Pflege durch Angehörige oder Nachbarn verwendet werden. Es eignet sich ideal, wenn Sie als Familie die Pflege weitgehend selbst übernehmen möchten. Voraussetzung ist eine Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse und die jährliche Überprüfung der Bedürftigkeit.

Die derzeitigen monatlichen Pflegegeld-Beträge richten sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 332 €
  • Pflegegrad 3: 573 €
  • Pflegegrad 4: 765 €
  • Pflegegrad 5: 947 €

Pflegegrad 1 umfasst nur ergänzende Leistungen wie den Entlastungsbetrag, kein klassisches Pflegegeld. Beachten Sie regionale Ergänzungen: In einigen Bundesländern gibt es ein Landespflegegeld, z. B. in Bayern oder Hessen, das den Bundessatz aufstockt. Prüfen Sie dies bei Ihrer Pflegekasse oder dem regionalen Pflegestützpunkt.

Tipp für Familien: Pflegegeld ist steuerlich absetzbar und kann mit Pflegekursen nach § 45 SGB XI kombiniert werden, die Schulungen für pflegende Angehörige fördern. So entlasten Sie sich langfristig.

Pflegesachleistungen: Professionelle Hilfe durch Pflegedienste

Anders als das Pflegegeld werden Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) von der Pflegekasse direkt an zugelassene Pflegeanbieter überwiesen, vor allem ambulante Pflegedienste. Diese Leistungen decken Grundpflege (Waschen, Anziehen, Essen) und Behandlungspflege (Verbandwechsel, Medikamentengabe) ab. Der Vorteil: Professionelle Kräfte mit Qualifikationen nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegeberufegesetz) und Zertifizierungen wie dem KTQ-Siegel (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) übernehmen die Pflege.

Die monatlichen Beträge für Pflegesachleistungen lauten derzeit:

  • Pflegegrad 2: 761 €
  • Pflegegrad 3: 1.432 €
  • Pflegegrad 4: 1.778 €
  • Pflegegrad 5: 2.200 €

Ambulante Pflegedienste rechnen stundenbasiert ab, z. B. 761 € für PG 2 entsprechen etwa 40–50 Stunden Grund- und Behandlungspflege, je nach Tarif. Pflegekassen wie die TK oder Barmer haben oft Verträge mit Pflegediensten in Bayern oder anderen Regionen – nutzen Sie unser Verzeichnis mit über 16.581 Anbietern in 1.812 Städten und allen 16 Bundesländern, um passende Dienste zu finden.

Wichtig: Sachleistungen sind nicht übertragbar und müssen bei anerkannten Trägern in Anspruch genommen werden. Bei Umzügen oder Wechseln melden Sie dies der Pflegekasse.

Kombinationsleistung: Die smarte Mischform

Viele Familien wählen die Kombinationsleistung, um das Beste aus beiden Welten zu verbinden: Professionelle Unterstützung plus Eigenleistung. Die Pflegekasse zahlt bis zur vollen Summe aus Pflegegeld plus Sachleistungen, anteilig je nach Bedarf.

Berechnung: Addieren Sie die Beträge von Pflegegeld und Sachleistungen, dann wählen Sie Prozentsätze (z. B. 60 % Sachleistungen + 40 % Pflegegeld). Beispiel für Pflegegrad 3:

  • Sachleistungen: 1.432 € + Pflegegeld: 573 € = Gesamtsumme 2.005 €
  • Bei 70 % Sach (ca. 1.003 € an Pflegedienst) + 30 % Geld (172 €) = volle Nutzung.

Die Pflegekasse passt den Vertrag mit dem Pflegedienst an. Ändern Sie den Mix jederzeit mit Wirkung für den Folgemonat.

Vergleichstabelle: Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen pro Pflegegrad

Hier ein übersichtlicher Vergleich der derzeitigen monatlichen Leistungen:

PflegegradPflegegeld (€)Pflegesachleistungen (€)Maximale Kombinationsleistung (€)
23327611.093
35731.4322.005
47651.7782.543
59472.2003.147

Hinweis: Beträge nach aktueller Rechtslage; PG 1: keine Kernleistungen, nur Ergänzungen.

Ergänzende Leistungen der Pflegekasse

Neben den Kernleistungen gibt es weitere Budgets, unabhängig vom gewählten Modell:

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

125 € monatlich ab Pflegegrad 1 für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Alltags-Coaches. Flexibel einsetzbar, z. B. für Einkäufe oder Spaziergänge. Keine Abrechnungspflicht.

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

40 € monatliche Pauschale ab PG 1 für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Zusätzlich Anschaffung von Hilfsmitteln bis 4.000 € (Wohnraumanpassung, z. B. Treppenlift).

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Bis 1.612 € jährlich für Verhinderung (Vertretung bei Urlaub der Angehörigen) und bis 1.774 € für Kurzzeitpflege (z. B. nach Krankenhaus). Ideal bei familiärer Pflege.

Regionale Unterschiede: In Bayern gibt es z. B. Pflegewohngeld, in NRW höhere Landeszuschläge – erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.

Ihre Entscheidung: Checkliste für die Wahl der Leistung

Welche Variante passt zu Ihnen? Nutzen Sie diese Checkliste:

  • Pflegegeld wählen, wenn:

    • Angehörige primär pflegen (z. B. Homeoffice).
    • Flexible Nutzung gewünscht.
    • ☑ Keine professionelle Hilfe benötigt.
  • Sachleistungen/Pflegedienst wählen, wenn:

    • Hoher Pflegeaufwand (PG 4/5).
    • Fachwissen erforderlich (Wundversorgung).
    • ☑ Entlastung für Familie priorisiert.
  • Kombi für Übergänge:

    • ☑ Testphase mit Pflegedienst.
    • ☑ Saisonale Anpassung (z. B. Winter mehr Hilfe).

Nächste Schritte:

  1. MDK-Begutachtung beantragen.
  2. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.
  3. Pflegedienste vergleichen: Pflegedienste in Ihrer Region – z. B. Pflegedienste in Bayern.
  4. Vertrag mit Pflegekasse abschließen.

Fazit: Sichere Ihre Pflege finanziell ab

Die Leistungen der Pflegekasse bieten ein solides Netz, das Sie individuell gestalten können. Ob Pflegegeld für Selbstpflege oder Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst – der Schlüssel liegt in der passenden Kombination. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse (z. B. DAK oder AOK) und einem Pflegestützpunkt, um den Einstieg zu erleichtern. So gewinnen Sie Zeit für das Wesentliche: Die Qualität im Umgang mit Ihrem Angehörigen.

Haben Sie Erfahrungen gemacht? Teilen Sie in den Kommentaren. Für persönliche Beratung: Unser Verzeichnis mit 16.581 Pflegediensten hilft Ihnen weiter.

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