Warum einen Pflegegrad beantragen?

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist der erste und wichtigste Schritt der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse. Der Pflegegrad nach SGB XI regelt den Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung und bildet die Grundlage für finanzielle Unterstützung. Nach aktueller Rechtslage gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die je nach Beeinträchtigung des Selbstständigen Handelns in sechs Modulen bewertet werden.

Ein Pflegegrad berechtigt zu Leistungen wie Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI), Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) und Pflegehilfsmitteln (§ 40 SGB XI). Der derzeitige Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich für alle Pflegegrade. Familien profitieren von einer klaren Struktur: Ambulante Pflegedienste können Sachleistungen abrechnen, während Pflegegeld flexible häusliche Pflege ermöglicht.

Viele Familien unterschätzen die Komplexität. Ohne Pflegegrad fehlen Leistungen. Nutzen Sie vorab die unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an Pflegestützpunkten oder telefonisch über die Pflegekassen (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK). Dort erhalten Sie kostenlose Erstberatung und Formulare.

Voraussetzungen für die Beantragung

Jeder Versicherte der Pflegepflichtversicherung kann einen Pflegegrad beantragen, wenn Einschränkungen im Alltag bestehen. Es gibt keine Wartezeit. Der Antrag ist kostenlos und kann jederzeit gestellt werden – auch rückwirkend für bis zu drei Monate.

Checkliste vor der Antragstellung:

  • Ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate) mit Diagnosen und Medikation.
  • Nachweis der Wohnanschrift und Versichertennummer.
  • Optional: Hausarztbericht oder Pflegeprotokolle.
  • Kontaktieren Sie Ihren Pflegestützpunkt für Unterstützung.

Unterschiede zwischen Pflegekassen sind gering, da der MDK-Standard bundesweit gilt. In manchen Bundesländern gibt es ergänzende Regelungen wie Landespflegegeld in Bayern oder Pflegewohngeld.

Schritt 1: Den Antrag stellen

Der Antrag erfolgt schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse (§ 19 SGB XI). Laden Sie das Formular „Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit“ von der Website Ihrer Kasse herunter (z. B. AOK, TK) oder lassen Sie es sich zusenden.

So gehen Sie vor:

  1. Formular ausfüllen: Persönliche Daten, Beschreibung der Einschränkungen, gewünschte Leistungen.
  2. Ärztliches Attest beifügen.
  3. Per Post oder Online-Portale (z. B. über „Meine TK“) einreichen.
  4. Die Kasse bestätigt den Eingang und organisiert die Begutachtung innerhalb von sechs Wochen.

Tipp: Fordern Sie gleich Beratung nach § 7a SGB XI an. Pflegekurse nach § 45 SGB XI helfen Angehörigen, den Prozess zu verstehen.

Schritt 2: Die Begutachtung durch MDK oder Medicproof

Nach Antrag stellt das Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (je nach Kasse) eine Begutachtung an. Ein Gutachter kommt vor Ort und bewertet die Pflegebedürftigkeit in einem standardisierten Interview (ca. 45–60 Minuten). Der Pflegebedürftige, Angehörige und ggf. Pflegende sind anwesend.

Die Bewertung basiert auf sechs Modulen (§ 14 Abs. 3 SGB XI). Jeder Modul hat Unterkriterien mit Punktwerten von 0 bis 12 (manchmal höher). Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.

Die sechs Begutachtungsmodule im Detail

  1. Mobilität: Kann die Person sicher aufstehen, gehen, Treppen steigen? Beispiele: Bedarf Hilfsmittel (Gehhilfe), Sturzrisiko. Max. Punkte: 18.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Verständnis von Anweisungen, Sprache. Bei Demenz hoch bewertet.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Aggressives Verhalten, Depressionen, Apathie, Wandern.
  4. Selbstversorgung: Essen, Trinken, Waschen, Anziehen, Toilettenbenutzung ohne Hilfe?
  5. Krankheitsbedingte Anforderungen an die Pflege: Medizinische Behandlungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Inkontinenzpflege.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Planen von Mahlzeiten, Einkäufen, Freizeitgestaltung, soziale Partizipation.

Der Gutachter notiert Beobachtungen, fragt nach Beispielen und testet vor Ort (z. B. „Bitte stehen Sie auf und gehen Sie“).

Punkteschwellen für die Pflegegrade

Die Summe der Punkte aus allen Modulen ergibt den Pflegegrad:

PflegegradMindestpunktzahl
Pflegegrad 112,5 bis unter 27,0
Pflegegrad 227,0 bis unter 47,5
Pflegegrad 347,5 bis unter 70,0
Pflegegrad 470,0 bis unter 90,0
Pflegegrad 590,0 bis 100,0

Bei unter 12,5 Punkten: Ablehnung. Der Bescheid liegt innerhalb von zwei Wochen nach Begutachtung vor.

Die Leistungen nach Pflegegrad

Sobald der Pflegegrad feststeht, wählen Sie: Pflegegeld (für eigene Organisation) oder Sachleistungen (über zertifizierte Pflegedienste, z. B. nach § 113 SGB XI). Kombination möglich.

Derzeitige Monatsleistungen (nach aktueller Rechtslage):

PflegegradPflegegeld (§ 37)Sachleistungen (§ 36)
1125 €-
2332 €761 €
3573 €1.432 €
4765 €1.778 €
5947 €2.200 €

Zusätzlich: Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr ab PG2), Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr), Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett). Ambulante Pflegedienste rechnen Sachleistungen direkt ab – ideal für professionelle Unterstützung.

Regionale Unterschiede: In Bayern z. B. zusätzliches Landespflegegeld; prüfen Sie bei Ihrer Kasse.

Was tun bei zu niedrigem Pflegegrad? Widerspruch und Klage

Unzufrieden mit dem Ergebnis? Stellen Sie binnen eines Monats nach Bescheid Widerspruch (§ 37 SGB X). Begründen Sie mit neuen Unterlagen (z. B. Arztbrief, Pflegeprotokoll). Die Kasse prüft neu, ggf. mit erneuter Begutachtung.

Bei Ablehnung: Klage vor dem Sozialgericht (kostenlos, Beratung über Pflegestützpunkte). Erfolgsquote bei Widerspruch: Ca. 40–50 %. Dokumentieren Sie Alltag genau!

Widerspruchs-Checkliste:

  • Frist einhalten.
  • Fakten und Belege anhäufen.
  • Pflegeberatung einholen (§ 7a SGB XI).
  • Vorlage: „Widerspruch gegen Bescheid“.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Begutachtung

  • Bereiten Sie den Alltag vor: Zeigen Sie Hilfsmittel, Medikamente, Protokolle.
  • Seien Sie authentisch: Der Gutachter beobachtet „typischen“ Tag.
  • Nehmen Sie einen Vertrauensperson mit.
  • Fordern Sie Protokoll an (kostenlos).
  • Nutzen Sie Pflegekurse (§ 45 SGB XI) für Vorbereitung.

Entscheidungsrahmen: Pflegegeld oder Sachleistungen?

  • Pflegegeld: Bei starker Familienpflege.
  • Sachleistungen: Bei Bedarf an ambulanten Pflegediensten (z. B. Wundversorgung).

Nächste Schritte: Passende Pflegedienste finden

Mit Pflegegrad können Sie ambulante Pflegedienste beauftragen. Auf PflegeWählen.de finden Sie über 16.581 Anbieter in 1.812 Städten und allen 16 Bundesländern. Pflegedienste in Bayern oder Pflegedienste in Berlin – filtern Sie nach Zertifizierungen (z. B. DIN EN ISO 9001, Verband ambulante Pflegedienste).

Kontaktieren Sie Ihren lokalen Pflegestützpunkt für Empfehlungen. So gelingt der Übergang in professionelle Pflege nahtlos.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, den richtigen Pflegegrad zu erhalten. Bei Fragen: Nutzen Sie die Pflegeberatung – Sie sind nicht allein.

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